AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
sowie
Angebots spezifische Durchführungsbedingungen
der Kreuznacher Bimmelbahn – Tobias Heil
Gültig ab dem 01.04.2025
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen gelten zwischen Ihnen und der Kreuznacher Bimmelbahn – Tobias Heil, nachstehend „KB“ abgekürzt, soweit wirksam als vereinbart bzw. akzeptiert, sobald Sie eine Linienfahrt antreten oder eine Sonderfahrt buchen. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften des BGB.
Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
- Abschluss einer Buchung, Verpflichtungen des Kunden
1.1. Für alle Buchungswege gilt:
- a) Grundlage des Angebots der KB und der Buchung des Kunden sind die individuellen Vereinbarungen per Mail und telefonisch. Diese werden final von der KB nochmals zusammengefasst per Mail an den Kunden übermittelt. Sollte der Kunde dieser Ausführung nicht widersprechen, gilt die Zusammenfassung als vereinbart.
- b) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per WhatsApp erfolgt, gilt:
- a) Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung per Mail durch KB
- b) Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet oder per App) gilt für den Vertragsabschluss:
- c) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde KB den Abschluss des Vertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 5 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
- d) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
- e) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Beförderungsvertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. KB ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
- f) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Bestätigung von KB beim Kunden zu Stande.
- g) Erfolgt die Bestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.
KB weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB.
- Bezahlung
2.1. KB stellt spätestens sieben Tage vor Fahrtantritt die komplette Rechnung aus. Diese ist bis spätestens einen Tag vor Fahrtantritt vom Kunden zu begleichen.
2.2 Leistet der Kunde die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist KB berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
- Preiserhöhung; Preissenkung
3.1. SR behält sich nach den nachfolgenden Regelungen vor, den im Vertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit
a)eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b)eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Leistungen, wie Touristenabgaben.
3.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern KB den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
3.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen kann KB den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
- a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann KB vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
- b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann KB vom Kunden verlangen.
- c) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
3.4. SR ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise oder Abgaben nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für KB führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag bereits gezahlt, ist der Mehrbetrag von KB zu erstatten.
3.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
3.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von KB gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von KB gesetzten Frist ausdrücklich den Rücktritt vom Vertrag, gilt die Änderung als angenommen.
- Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
5.1. Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag vor Antritt zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber KB unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift/Mailadresse zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert KB den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann KB eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von KB zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Beförderung von Personen erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von KB unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. So kann es sich auch um technische Probleme handeln, welche bei historischen Wegebahnen, trotz größter Sorgfalt und ständig umfangreicher Wartungsarbeiten, nicht auszuschließen sind.
KB hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei KB wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet.
Erfolgt der Rücktritt bis:
30 Tage vor Reisebeginn 5% des Gesamtpreises
21 Tage vor Reisebeginn 15% des Gesamtpreises
14 Tage vor Reisebeginn 35% des Gesamtpreises
7 Tage vor Reisebeginn 50% des Gesamtpreises
3 Tage vor Reisebeginn 65% des Gesamtpreises
danach fallen 90% des Gesamtpreises an Stornokosten an.
5.2. Ist KB infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat KB unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu leisten.
6 Rücktritt durch KB
6.1. Kann die Reise aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse seitens KB nicht erfolgen, werden bereits geleistet Zahlung zu 100% zurückerstattet, jedoch ohne weitere Ersatzansprüche. Dies ist primär dem Alter der Bahn sowie möglichen krankheitsbedingten Ausfällen des Fahrers geschuldet.
Wir bitten hier ausdrücklich um Beachtung und Verständnis.
- Umbuchungen
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen, hinsichtlich des Termins oder der Route, besteht nicht. KB wird jedoch immer versuchen, Änderungswünsche zu berücksichtigen.
- Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl im Linienverkehr
7.1. KB kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl einzelne Linienfahrten kurzfristig absagen.
7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde die vor Ort geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Bei Zahlung über externe Buchungsplattformen, wird der entsprechende Anbieter für die Rückabwicklung angewiesen.
- Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Die KB kann die Beförderung ohne Einhaltung einer Frist ablehnen, wenn der Reisende ungeachtet einer Ermahnung, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
- Beschränkung der Haftung
9.1. KB haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden, welche zwar während der Beförderung stattgefunden haben, jedoch nicht durch KB zu verantworten sind.
9.2. Im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt wurden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Restaurantbesuche), ist KB von jeglicher Haftung auszuschließen und übernimmt für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Angeboten, keine Gewähr.
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
- Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Bad Kreuznach
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Veranstalter:
Kreuznacher Bimmelbahn
Inhaber Tobias Heil
Mannheimer Straße 85
55543 Bad Kreuznach
Telefon +49 176 2022 2023
E-Mail info@kreuznacher-bimmelbahn.de
Internet www.kreuznacher-bimmelbahn.de
Stand dieser Fassung: März 2025